Risikobeurteilungen

Laut EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG steht jedes herstellende Unternehmen in der Pflicht, ausschließlich sichere Maschinen zu konstruieren. Der Weg zum Ziel „sichere Maschine“ führt über die Risikobeurteilung. Diese umfasst das Abschätzen möglicher Gefahren, das Treffen von geeigneten Gegenmaßnahmen und das Warnen vor Restrisiken. Verfahren und Methoden zur Risikobeurteilung können sehr komplex und aufwändig werden, spezielle Programme erleichtern dem Konstrukteur die Arbeit.

Gesetzliche Grundlagen der Risikobeurteilung

Die Risikobeurteilung wird in der europäischen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG gefordert, und zwar für alle in Europa in Verkehr gebrachten Maschinen. Die allgemeinen Grundsätze in Anhang 1 der Maschinenrichtlinie beginnen mit den Worten „Der Hersteller einer Maschine (…) hat dafür zu sorgen, dass eine Risikobeurteilung vorgenommen wird, um die für die Maschine geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu ermitteln. Die Maschine muss dann unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Risikobeurteilung konstruiert und gebaut werden.“

In Deutschland wurde die Maschinenrichtlinie durch die Neunte Vorordnung zum Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) – 9. ProdSV in nationales Recht umgesetzt. Diese sogenannte Maschinenverordnung fordert zwar im Wortlaut keine Risikobeurteilung, sondern ein Konformitätsbewertungsverfahren. Das Erkennen und Bewerten von Risiken ist jedoch zentrales Element und Basis jeder Konformitätsbewertung und Grundlage der CE-Kennzeichnung. Das neue Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) von 2011 hebt die Grundsätze der Risikobewertung für die Tätigkeit der Marktüberwachungsbehörden hervor.

Vorgaben für die Durchführung einer Risikobeurteilung liefert die DIN EN ISO 12100 „Sicherheit von Maschinen – Allgemeine Gestaltungsleitsätze Risikobeurteilung und Risikominderung (ISO 12100:2010). Die DIN EN ISO 12100 gehört zu den harmonisierten europäischen Normen. Die aktuelle Fassung von 2010 umfasst auch die Inhalte der früheren und inzwischen zurückgezogenen DIN EN ISO 14121.

Hinweis: Risikobeurteilungen sind nicht nur für Maschinen vorgeschrieben. Auch für andere Produkte gibt es spezifische Vorgaben zum Abschätzen und Bewerten von Risiken. Für Pflanzenschutzmittel ist beispielsweise der Umfang der toxikologischen Untersuchungen vom Gesetzgeber festgelegt.

Ziel einer Risikobeurteilung ist,

 

  • sämtliche von einer Maschine möglicherweise ausgehenden Gefährdungen zu identifizieren,
  • Risiken zu weit als möglich zu vermindern,
  • geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen und
  • die Benutzer einer Maschine vor Restrisiken zu warnen.