Verrechnungssätze für 
Kundendienst, Inbetriebnahme- und Montageleistungen

Die Berechnung erfolgt entsprechend den unten genannten Stunden- bzw. Tagessätzen und, wo zutreffend, entsprechend den jeweils gültigen Bestimmungen des Bundestarifvertrages für die besonderen Montagearbeiter für Auslösungssätze und Erschwerniszulagen. Die Reisezeit wird wie Arbeitszeit berechnet. Alle aufgeführten Sätze gelten netto, ohne Abzüge.

Geltungsbereich Inland

 

Euro / Stunde

Fachtechniker

68,00

Sicherheitsexperte

78,00

 

Normalarbeitszeit

Montag bis Freitag je 7 Stunden, im Zeitraum von 06.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

 

Mehrarbeits- und Erschwernis-Zulagen

Bei Arbeitszeiten oder –umständen, die tarifliche Zuschläge erfordern, werden für Inbetriebnahme und Montagen folgende Zuschläge berechnet:

·       25% für die ersten zwei täglichen Überstunden über die normale Arbeitszeit hinaus.

·       50% für die weiteren täglichen Überstunden.

·       50% für Überstunden in der Zeit von 20.00 bis 06.00 Uhr (Nachtarbeit).

·       15% für Spätarbeit in der Zeit von 14.00 bis 20.00 Uhr,
sofern die regelmäßige Arbeitszeit nach 17.00 Uhr endet (Mittagsschicht).

·       25% für regelmäßige Nachtschichtarbeit (20.00 bis 06.00 Uhr).

·       50% für im Anschluss an Nachtarbeit bis zum Beginn der normalen Tagschicht geleistete Stunden,
für Arbeiten an arbeitsfreien Samstagen gelten die Zuschläge für Montag bis Freitag sinngemäß.

·       75% für Arbeiten an Sonntagen.

·       100% für Arbeiten am Karfreitag, 2. Ostertag, Christi-Himmelfahrt, Fronleichnam,
3. Oktober, 1. November und am 2. Weihnachtstag.

·       150% für Arbeiten am 1. Januar, 1. Ostertag, 1. Mai, 1. Pfingsttag, 1. Weihnachtstag, 
Spätarbeit am 24. Dezember in der Zeit von 17.00 bis 20.00 Uhr sowie Nachtarbeit 
in der dem 1. Weihnachtsfeiertag und dem Neujahrstag unmittelbar vorausgehenden Nacht.

 

 

 

Auslösung

Tagegeld im Inland 24,00 Euro. Bei einer Abwesenheit von weniger als 12 Stunden anteilig. Übernachtungsgeld 20,00 Euro. Die für das Ausland geltenden Sätze für Tagegeld und Übernachtungsgeld werden auf Anfrage mitgeteilt. Als Ausgangspunkt für die Berechnung der Auslösung gilt der Betriebssitz.

 

Reisekosten

Für die An- und Rückreise berechnen wir bei
PKW: 0,60 Euro pro gefahrenen Kilometer, gerechnet ab dem Firmensitz